Trendthemen des Monats Oktober
Sehr häufig ist die sog. erweiterte Produkthaftpflichtversicherung eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung. Mit der Produkthaftpflichtversicherung werden Lücken der Betriebshaftpflichtversicherung geschlossen (z. B. Schäden an der gelieferten Sache selbst, sog. Weiterfresserschäden, vertragliche Ansprüche des Geschädigten an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, Schadensfälle die sich im Ausland ereignet haben).
Die Deckungserweiterung ist geboten für alle Versicherungsnehmer, deren Erzeugnisse im Zuge arbeitsteiliger Weiterverarbeitung durch Dritte verändert oder verbaut werden.
Sie sind zudem sinnvoll für Handwerksbetriebe, die privaten Letztverbrauchern verschulden unabhängig nicht nur auf Nachlieferung, sondern auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften.
Für Hersteller von Maschinen und Anlagen, ist besonders zu beachten, dass die Versicherer keinen Versicherungsschutz bieten, für Schäden am eigenen Produkt des Versicherungsnehmers oder für eine Nachlieferung eines mangelfreien Produktes.
Folgende Ansprüche sind vom Schutz der Produkthaftpflichtversicherung ausgeschlossen:
- aufgrund Lieferung von Sachen, die mit einem Rechtsmangel behaftet sind;
- wegen Schäden, die auf bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers zurückzuführen sind;
- aus Sach- und Vermögensschäden durch Erzeugnisse, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht nach dem Stand der Technik oder in sonstiger Weise erprobt waren.
Die Produkthaftpflichtversicherung grenzt sich ab von der Rückrufkostenversicherung, die z.B. für Händler und Hersteller und für Kfz-Zulieferer angeboten wird.
Die bei Rückrufschäden vom Versicherungsschutz einer Produkthaftpflichtversicherung ausgeschlossenen Ansprüche, werden durch die Rückrufkostenversicherung abgedeckt. Unter Rückrufschäden ist der gesetzlich geschuldete Aufwand zu verstehen, der anfällt, um anders nicht abwendbare Risiken erheblicher Personenschäden zu vermeiden.
Mit dieser zusätzlichen (fakultativen) Erweiterungsmöglichkeit wird ein schlüssiger Versicherungsschutz zur Produkthaftpflichtversicherung gewährleistet, die allerdings das Risiko der Kfz-Zulieferung ausschließt.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat bereits 2015 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell, Musterbedingungen des GDV) veröffentlicht.
- Festo Leitfaden zur Produkthaftung, Herausgeber: Rechtsabteilung der Festo AG & Co.
- Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Info-Blatt zur Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz; IHK Schleswig Holstein
- Produkthaftung – allgemeiner Überblick ; via Qz-online.de Rechtsanwalt Dr.-Ing. Heinz W. Adams
- Rundum gut informiert / Produkthaftpflicht – Haftung und Versicherungsschutz, Ratgeber AXA
- Produkthaftung in den USA; GACC California, Transatlantic Business is Our Business
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